Elektriker prüft Sicherungen

Rückgang von Arbeitsunfällen bei regelmäßigen Prüfungen

Generell müssen alle Betriebe prüfen.

Sie als Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Vorstand sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und auch Besucher Ihres Unternehmens verantwortlich. Laut Gesetz haften Sie persönlich für Art, Umfang und Frist aller gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. Selbst wenn der entstandene Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, haften Sie gemäß Organisationsverschulden für den entstandenen Schaden.

Der Hauptgrund für die Umsetzung und Einhaltung der Prüfungen stellt sich aber auch darin, dass ohne den Nachweis, der durch den Gesetzgeber verankerte Prüfungen, der Versicherungsschutz gefährdet wird und sich die Schadenersatzpflicht schnell und in sehr hohen Summen belaufen kann. Außerdem kann dem im Unternehmen für die Betriebssicherheit Verantwortlichen schnell grobe Fahrlässigkeit oder ein Unterlassungsdelikt vorgeworfen werden.

Dies sollte für Sie Grund genug sein, die Thematik der Betriebssicherheit mit höchster Priorität zu behandeln.

Gerne besprechen wir individuelle Prüfkonzepte.