Sicherheitshelm

Die Arbeitsmittelprüfung sorgt für sichere Arbeitsmittel

Arbeitsmittelprüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung

Die Arbeitsmittelprüfung soll für sichere Arbeitsmittel sorgen. Wer, was und wie oft geprüft werden muss, ergibt sich aus der Art der Arbeitsmittel und steht in der Betriebssicherheitsverordnung.

Was sind Arbeitsmittel?

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die europäische Arbeitsmittelrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Darin wird erst einmal definiert, was unter Arbeitsmitteln zu verstehen ist und was der Arbeitsmittelprüfung unterzogen werden muss.

Arbeitsmittel sind Beispielsweise:
  • Leitern, Tritte, PSA, uvm.
Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und BetrSichV

Ein Unternehmen, das den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes folgt, wird eine Handlungsanleitung für das Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV berücksichtigen.

Unter diesem Gesichtspunkt sind Leitern und Tritte technische Arbeitsmittel und können eine Gefahrenquelle darstellen.

Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern einsetzt, besteht eine Prüfpflicht. Tritte und Leiter müssen in regelmäßigen Abständen bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 von einer befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Laut der Betriebssicherheitsverordnung Leiterprüfung DGUV darf ein Unternehmer, nur solche Arbeitsmittel seinen Beschäftigen überstellen, die

  1. für den Arbeitsplatz geeignet sind
  2. bei deren Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gewährleistet ist.

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV dürfen nur von einem erfahrenen Spezialisten geprüft werden.

Gerne übernehmen wir die Arbeitsmittelprüfung in Ihrem Unternehmen.